Änderungen beim Medizinal‑Cannabisgesetz 2025: Neue Pflichten, Versandverbot & Herausforderungen

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Änderungen beim Medizinal‑Cannabisgesetz 2025: Neue Pflichten, Versandverbot & Herausforderungen

Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal‑Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen, der weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Verschreibung, Abgabe und Kontrolle von Medizinalcannabis in Deutschland haben könnte. Dieser Beitrag erläutert die Hintergründe, die zentralen Änderungen im Entwurf, Chancen, Risiken und praktische Empfehlungen für Patient*innen, Ärzt*innen und Apotheken.

Hintergrund: Medizinalcannabis und MedCanG

Seit dem 1. April 2025 gilt in Deutschland das neue Medizinal‑Cannabisgesetz (MedCanG), mit dem Cannabis zu medizinischen und medizinisch‑wissenschaftlichen Zwecken aus dem klassischen Betäubungsmittelregime herausgelöst wurde.

Als Arzneimittel unterliegt Medizinalcannabis nun den Regelungen des Arzneimittelgesetzes und staatlicher Kontrolle, gleichzeitig wird die Verschreibung, Abgabe und Erstattung über das Gesundheitswesen organisiert. In der Praxis zeigte sich in den ersten Monaten eine starke Zunahme der Importe von Cannabisblüten, gleichzeitig jedoch ein vergleichsweise moderater Anstieg der Verordnungen über gesetzliche Krankenversicherungen (GKV).

Das Bundesministerium für Gesundheit argumentiert, dass diese Diskrepanz auf einen stark wachsenden Markt privater oder onlinebasierter Verschreibungen zurückzuführen sei, etwa über Telemedizin‑Plattformen ohne ausreichenden ärztlichen Kontakt. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, diese „Fehlentwicklungen“ zu korrigieren.

Zentrale Änderungen im Gesetzentwurf (Stand: Kabinettsbeschluss)

Der Entwurf zur Änderung des MedCanG umfasst mehrere signifikante Anpassungen, die den Zugang und die Kontrolle von Medizinalcannabis beeinflussen sollen.

Persönlicher Arztkontakt bei Verschreibung

Zukünftig darf Medizinalcannabis nur verschrieben werden, wenn zuvor ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt*in und Patient*in stattgefunden hat – entweder in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs.

Für Folgeverschreibungen ist vorgesehen, dass mindestens ein persönlicher Konsultationskontakt pro vier Quartale erfolgen muss, sofern die vorherige Verschreibung im selben Zeitraum stand. Innerhalb der drei übrigen Quartale könnte — unter bestimmten Voraussetzungen — auch eine telemedizinische Verschreibung möglich sein.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass eine fundierte ärztliche Einschätzung, Anamnese und körperliche Untersuchung stattfindet, und fortlaufend über Risiken wie Abhängigkeit oder psychische Folgen informiert wird.

Versandverbot für Medizinalcannabisblüten

Ein zentraler Baustein des Gesetzesentwurfs ist das Verbot des Versands von medizinischen Cannabisblüten. Künftig sollen Blüten ausschließlich persönlich in der Apotheke ausgegeben werden, begleitet von einer Beratung und Dokumentation.

Das Online‑Rezept und die Bestellung über Plattformen ohne Arztkontakt sollen nicht mehr möglich sein. Das Gesetz sieht an dieser Stelle eine klare Abkehr von digitalen Geschäftsmodellen zur Verschreibung von Medizinalcannabis ohne persönlichen Kontakt vor.

Ein Botendienst (Lieferung durch Apotheken vor Ort) bleibt weiterhin möglich, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Beratung in der Apotheke erfolgt.

Dokumentation, Nachweispflichten & Kontrolle

Der Entwurf sieht umfassende Dokumentationspflichten für Ärzt*innen und Apotheken vor — insbesondere zur medizinischen Indikation, Risikoaufklärung und Dauer der Therapie. Verstöße sollen sanktioniert werden können (z. B. Rückforderungen, Genehmigungsentzug).

Auch die Kriterien zur Ablehnung von Anträgen durch Krankenkassen sollen präzisiert und verbindlicher gemacht werden. Ziel ist, Willkür zu reduzieren.

Übergangsregelungen & Bestandsschutz

Der Entwurf sieht vor, laufende Therapien zu schützen. Patient*innen, die bereits Medizinalcannabis beziehen, sollen einen Bestandsschutz genießen und nicht schlagartig unter neue Regeln fallen.

Die genauen Übergangsfristen und Modalitäten sind noch nicht abschließend geregelt und werden Gegenstand der parlamentarischen Beratungen sein.

Chancen, Risiken & Implikationen

Chancen

  • Stärkere Patientensicherheit: Der verpflichtende persönliche Kontakt und engere Kontrolle kann helfen, unangemessene Verordnungen und Missbrauch zu reduzieren.
  • Rechtsklarheit und Transparenz: Wenn Ablehnungsgründe klar definiert sind und Fristen verbindlich werden, steigt die Planbarkeit für Patient*innen und Ärzt*innen.
  • Legitimitätsgewinn: Ein reguliertes System mit hoher Kontrolle könnte gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen.

Risiken & Herausforderungen

  • Erschwerter Zugang für Patient*innen: Insbesondere in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität könnten weite Anfahrten zur Arztpraxis eine erhebliche Hürde darstellen.
  • Mehr Bürokratie für Ärzt*innen: Zusätzliche Dokumentationspflichten und Präsenzanforderungen könnten Ärzt*innen abschrecken, Medizinalcannabis zu verschreiben.
  • Versorgungsinseln durch Versandverbot: Ohne Versand kann es in strukturschwachen Regionen zu Versorgungslücken kommen, gerade wenn Apotheken in der Nähe fehlen.
  • Kapazitätsengpässe: Besonders spezialisierte Apotheken könnten überlastet werden.
  • Unklare Ausgestaltung: Wenn Ausführungsbestimmungen fehlen, drohen Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten zwischen Ärzt*innen, Apotheken und Krankenkassen.

Auswirkungen auf Stakeholder

AkteurAuswirkungen / Handlungsempfehlungen
Patient*innen Zu beachten: zusätzliche Termine, Anfahrt, evtl. Widerspruch bei Ablehnung, rechtzeitige Dokumentation.
Ärzt*innen Schulung zur Cannabistherapie, klare Dokumentation, rechtliche Absicherung, Kooperationsnetzwerke mit Apotheken.
Apotheken & Botendienste Beratungspflicht, Anpassung der Logistik, Sicherstellung der Beratung vor Abgabe, schärfere Compliance.
Krankenkassen & Behörden Verbindlichere Fristen, Prüfungskapazitäten, klare Ablehnungskriterien, Monitoring und Kontrolle.

Empfehlungen & Ausblick

Für Patient*innen

Informiere dich frühzeitig über die neuen Anforderungen (z. B. persönlicher Arztkontakt). Nutze Beratungsangebote und Selbsthilfeorganisationen. Im Fall einer Ablehnung: Widerspruch prüfen.

Für Ärzt*innen

Qualifiziere dich zur Cannabistherapie, etabliere klare Dokumentationsprozesse, arbeite eng mit Apotheken zusammen und kläre Haftungsfragen.

Für Apotheken & Botendienste

Implementiere Beratungs- und Dokumentationssysteme, plane Kapazitäten für persönliche Abgabe und Botendienst und stelle Schulungen sicher.

Für Politik & Gesetzgeber

Stelle sicher, dass ausreichende Arzt- und Apothekeninfrastruktur vorhanden ist, gestalte Ausführungsbestimmungen klar und realistisch und wahre Übergangsregelungen.

Ausblick

Der aktuelle Entwurf steht erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. In Bundestag, Bundesrat und Ausschüssen sind Änderungen zu erwarten. Besonders kritisch werden die konkreten Ausführungsbestimmungen sein – zur Kontrolllast, Übergangsregelungen und Sanktionen.

Häufige Fragen zum Thema Cannabis (FAQ)

Der persönliche Kontakt soll eine fundierte ärztliche Einschätzung, Anamnese und Untersuchung ermöglichen und Missbrauch reduzieren.

Nein, der Entwurf sieht vor, dass der Versand von Medizinalcannabisblüten verboten wird; Ausgabe erfolgt in der Apotheke mit Beratung.

Mindestens einmal pro vier Quartale muss eine persönliche Konsultation stattfinden; in den übrigen Quartalen kann Telemedizin möglich sein.

Ja, der Entwurf sieht Übergangsregelungen und Bestandsschutz für Patient*innen mit laufender Therapie vor.

Zu den Risiken zählen erschwerter Zugang, zusätzliche Anfahrten, bürokratische Hürden und mögliche Versorgungslücken in strukturschwachen Regionen.
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