Cannabis am Arbeitsplatz: Rechte, Pflichten und Stolperfallen

Cannabis am Arbeitsplatz: Rechte, Pflichten und Stolperfallen

Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 stehen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neuen Herausforderungen. Der Konsum von Cannabis in der Freizeit ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – aber was bedeutet das für den Arbeitsplatz? Dieser Beitrag beleuchtet umfassend die rechtliche Lage, typische Missverständnisse und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Beschäftigte.

1. Gesetzlicher Rahmen für Cannabis am Arbeitsplatz

Die neue Gesetzeslage erlaubt den Besitz und Konsum von Cannabis in begrenzten Mengen für Erwachsene. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Konsum während der Arbeit oder in betrieblichen Räumen erlaubt ist. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsrisiken zu minimieren – dazu zählt auch der Einfluss psychoaktiver Substanzen.

2. Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer dürfen in ihrer Freizeit Cannabis konsumieren, solange sie ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Wer jedoch berauscht zur Arbeit erscheint oder seine Leistung nicht erbringen kann, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Besonders relevant ist das für sicherheitskritische Berufe wie im Straßenverkehr, im Baugewerbe oder in der Medizin. Hier ist absolute Nüchternheit Voraussetzung.

3. Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen eine sichere Arbeitsumgebung gewährleisten. Dazu können Betriebsvereinbarungen gehören, die den Konsum und den Zustand der Mitarbeitenden regeln. In vielen Unternehmen sind bereits Drogenrichtlinien etabliert – diese können nun angepasst und erweitert werden.

Pflicht Details
Sicherheitsverantwortung Verhindern von Risiken durch berauschte Mitarbeiter
Aufklärung Schulungen und Informationen zum Thema Cannabis
Dokumentation Festhalten von Vorfällen oder Auffälligkeiten

4. Sonderfall: Medizinisches Cannabis

Wer aus gesundheitlichen Gründen medizinisches Cannabis konsumiert, genießt besonderen Schutz. Dennoch müssen Patienten arbeitsfähig sein. Arbeitgeber dürfen ein ärztliches Attest anfordern, dürfen jedoch nicht nach der Erkrankung fragen.

Empfehlenswert ist ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber, um Missverständnisse zu vermeiden – gerade bei einer Dauermedikation.

5. THC-Nachweis und Drogentests

In Deutschland dürfen Drogentests am Arbeitsplatz nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Eine generelle Testpflicht ist unzulässig. Nur bei konkretem Verdacht oder bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten kann ein Test rechtens sein.

Dabei ist auch zu beachten: Der THC-Grenzwert liegt aktuell bei 3,5 ng/ml im Blutserum – dieser dient auch als Anhaltspunkt für eine potenzielle Beeinträchtigung.

6. Stolperfallen und Handlungsempfehlungen

Die Teillegalisierung von Cannabis führt leicht zu Unsicherheiten. Hier einige häufige Fehlerquellen:

  • Kein Unterschied zwischen privatem und beruflichem Konsum
  • Fehlende Betriebsvereinbarung zum Thema Drogenkonsum
  • Verletzung des Datenschutzes bei Gesundheitsdaten

Empfohlene Maßnahmen:

  • Einführung oder Überarbeitung einer Drogenrichtlinie
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
  • Klare Kommunikationswege bei Verdachtsfällen

Abschließend bleibt festzuhalten: Der verantwortungsvolle Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz ist möglich – wenn klare Regeln, Transparenz und gegenseitiges Vertrauen gegeben sind.


Quellen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Häufige Fragen zum Thema Cannabis (FAQ)

Ja, solange dadurch die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird. Wer berauscht zur Arbeit erscheint, riskiert jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Drogentests sind nur bei konkretem Verdacht oder in sicherheitsrelevanten Bereichen zulässig. Eine generelle Testpflicht ist unzulässig.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Betriebsvereinbarungen und Schulungen zum Thema Cannabis sind empfehlenswert.

Arbeitnehmer mit ärztlich verschriebenem medizinischem Cannabis müssen arbeitsfähig sein. Arbeitgeber dürfen ein Attest verlangen, aber keine Details zur Erkrankung.

Ein gesetzlicher THC-Grenzwert wie im Straßenverkehr existiert nicht direkt für Arbeitsplätze. Dennoch gilt ein Richtwert von 3,5 ng/ml als Grenze für Beeinträchtigung.

Ja, bei wiederholtem oder grobem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten kann eine Abmahnung oder Kündigung erfolgen – insbesondere bei Gefährdung anderer.